Klimaanlagen
Keime in Klimaanlagen
Hinweise für Betreiber von raumlufttechnischen Anlagen
Gesundheitliche Gefährdung durch Mikroorganismen in raumlufttechnischen Anlagen
(RLT-Anlagen )
Mögliche Vermehrung von Mikroorganismen bei unzureichender Wartung
von RLT-Anlagen
Bei unzureichender Wartung und Reinigung von raumlufttechnischen Anlagen können sich Mikroorganismen in Anlagenteilen in Wasser, auf Staubablagerungen und auf verstoffwechselbaren Dichtungsmaterialien vermehren.
Übertragungswege – Luft + Aerosole
Lebende und tote Mikroorganismen (Schimmelpilze,Bakterien) sowie ihre Stoffwechsel-
und Abbauprodukte können durch den Luftstrom in den RLT-Anlagen mitgerissen und in
den zu belüfteten Räumen verteilt werden.
Mögliche Erkrankungen
• Infektionen (Bronchitis, Pneumonie)
• Allergien (Allergisches Asthma, Exogen allergische Alveolitis)
• Irritation durch gasförmige Stoffwechselprodukte / MVOC
(Schleimhautreizungen Augen, Nase)
• Toxische Wirkungen durch Endotoxine und Mykotoxine (Atemwegserkrankungen,
Vergiftungen)
Gesundheitliche Beschwerden
• Schleimhautreizungen (Nase, Augen, obere Luftwege)
• Hautreizungen
• Ermüdung, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen
• Geruchs- und Geschmacksstörungen
Mindestforderung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an der Luftqualität
Zuluft = Außenluft
Maßstab der Luftqualität in Arbeitsräumen
Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen u. biologischen Inhaltsstoffen darf den der Außenluft vor Ort in keiner Kategorie und auch nicht im Keimspektrum übersteigen. (VDI 6022)
Gesetzliche Regelung im Arbeitschutz
Pflichten des Arbeitsgebers:
•Während der Arbeitszeit muss in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträglich Atemluft zur Verfügung stehen. § 5 Arbeitsverordnung (1)
•Der Arbeitgeber muss, auch als Mieter, jederzeit nachweisen können, dass diese Forderung in den von seinen Beschäftigten genutzten Arbeitsräumen erfüllt ist.
•Lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. § 53 Abs. 2 Satz 2 ArbStättV (1).
•Der Arbeitgeber hat bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u.a. durch DIN Normen und VDI-Richtlinien definiert. § 4 Arbeitschutzgesetz (2) Hier: VDI 6022 Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen, DIN 1946,VDI 2079,VDI 3801,VDI 3803, VDMA-Einheitsblatt 24186
Nachweisdokumente
• Wartungs- und Betreiberverträge
• Zertifikate über Hygieneschulung
• Nachweis Hygieneinspektionen
• Wartungs- und Instandhaltungspläne
• Betriebstagebücher
Wo kann in RLT-Anlagen mikrobielles Wachstum stattfinden?
• in Befeuchtern / im Befeuchterwasser
• in Kühlern / im Kühlkondensat
• auf Luftfiltern
• auf Dichtungsmaterialien
• auf Schalldämpfern
• in Rückkühlwerken
• in Ionenaustauscher
• auf allen Anlagenteilen mit Staub- und Wassereintrag
Was kann man dagegen tun?
Planung, Einrichtung, Abnahme, Wartung und Instandhaltung von RLT – Anlagen nach dem Stand der Technik (VDI 6022)
Technische Maßnahmen u.a.
• Außenluftansaugung an Orten mit geringster Schadstoffbelastung anordnen
• gute Zugänglichkeit aller Anlagenteile auch zur Reinigung absichern
• keine verstoffwechselbaren, nur abriebfeste Materialien einsetzen
• Eintrag von Regenwasser verhindern
• Durchfeuchtung der Filter vermeiden
• geeignete Filterklassen wählen
• nur geprüfte Filter nach DIN EN 779 einsetzen
• Kondensatwasserabflüsse funktionstüchtig gestalten
• Dampfbefeuchter sind sprühbefeuchtern vorzuziehen
• Trockenfahren vor Abschaltung
Hygienische Maßnahmen
• Sorgfältige Reinigung der Anlagen vor Inbetriebnahme
• Regelmäßige Keimzahlmessungen ( KbE-Zahl) im Befeuchterwasser
• Hygieneinspektionen im Abstand von
-2 Jahren bei Anlagen mit Befeuchtung
-3 Jahren bei Anlagen ohne Befeuchtung
• Kontrolle und Reinigung der Anlagen nach Plan mit festgelegten Reinigungsverfahren
Organisatorische Maßnahmen
• Wartungs- und Instandhaltungspersonal muss hygienisch ( VDI 6022 ) geschult sein
– Zertifikat Hygieneschulung –
• Auf Grundlage der Hygieneinspektion in Abstimmung mit Herstellerangaben und
VDI 6022 :
Erarbeitung und Umsetzung eines technischen und hygienischen Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungskonzeptes mit festgelegten Zeitintervallen
• Dokumentation aller Tätigkeiten
• Kontrolle der Umsetzung
• Bei Hygienebegehungen Betriebsarzt und Personalvertretung einbeziehen
• Ergebnis der Hygieneinspektion und
Maßnahmen dem Betreiber mitteilen
1.Verordnung über Arbeitsstätten vom 20.März 1975 – ArbStättV – (BGBI.I S.729), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung von EG-Einzelrichtlinien zur EG Rahmenrichtlinie Arbeitschutz vom 4. Dezember 1996 (BGBI.I S 1841)
2.Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigen bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBI.I S. 12469, geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBI.I S. 1983), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 2000 (BGBI. I S. 2048)